Ich beantrage die Satzung in § 10 (3) und die BGO in § 8 (4) wie folgt zu ändern:
§ 10 (3) Alter Text
(3) Sie besteht zumindest aus dem Bundesschatzmeister und einem weiteren Mitglied. Der BV entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme.
§ 10 (3) Neuer Text
(3) Sie besteht aus dem Bundesschatzmeister und zumindest einem weiteren Mitglied, die durch die BGV zu wählen sind, sowie je einem Mitglied aus jedem Landesvorstand, welches vom jeweiligen Landesvorstand per Mehrheitsbeschluss ausgewählt wird.
§ 8 (4) Alter Text
(4) Die weiteren BGF-Mitglieder werden durch eine weitere Wahl bestimmt.
§ 8 (4) Neuer Text
(4) Die weiteren BGF-Mitglieder, außer den von den Landesvorständen nach Satzung § 10 (3) ausgewählten BGF-Mitgliedern, werden durch eine weitere Wahl bestimmt.
Begründung
Die Verantwortung trägt in vielen Fällen die BGF als Ganzes. Wir schlagen so 3 Fliegen mit einer Klappe:
- finanzielle Verantwortung und eine gewisse Eigenständigkeit bei den Ländern
- verbesserte Kommunikation durch gemeinsame Sitzungen
- Strukturdiskussion auf Oktober verschoben
Landesschatzmeister die nicht Mitglied der BGF sein wollen können vom Landesschatzmeisteramt zurücktreten.