Ich beantrage die Satzung in § 10 (3) wie folgt zu ändern: = Alter Text = (3) Sie besteht zumindest aus dem Bundesschatzmeister und einem weiteren Mitglied. Der BV entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme. = Neuer Text = (3) Sie besteht zumindest aus dem Bundesschatzmeister und einem weiteren Mitglied, sowie den Landesschatzmeistern. = Begründung = Die Verantwortung trägt in vielen Fällen die BGF als Ganzes. Wir schlagen so 3 Fliegen mit einer Klappe: # finanzielle Verantwortung und eine gewisse Eigenständigkeit bei den Ländern # verbesserte Kommunikation durch gemeinsame Sitzungen # Strukturdiskussion auf Oktober verschoben Landesschatzmeister die nicht Mitglied der BGF sein wollen können vom Landesschatzmeisteramt zurücktreten.