Ich beantrage die Satzung in § 10 (3) wie folgt zu ändern:
= Alter Text =
(3) Sie besteht zumindest aus dem Bundesschatzmeister und einem weiteren Mitglied. Der BV entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme.
= Neuer Text =
(3) Sie besteht zumindest aus dem Bundesschatzmeister und einem weiteren Mitglied, sowie den Landesschatzmeistern.
= Begründung =
Die Verantwortung trägt in vielen Fällen die BGF als Ganzes. Wir schlagen so 3 Fliegen mit einer Klappe:

# finanzielle Verantwortung und eine gewisse Eigenständigkeit bei den Ländern
# verbesserte Kommunikation durch gemeinsame Sitzungen
# Strukturdiskussion auf Oktober verschoben

Landesschatzmeister die nicht Mitglied der BGF sein wollen können vom Landesschatzmeisteramt zurücktreten.