Die Mitgliederversammlung möge bei nächster Gelegenheit folgendes beschließen:

Antrag

Bundesgeschäftsführung

Zusammensetzung des Organes

Subthema

Da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, das sich einzelne Bundesländer durch den Bund in ihrer Eigenständigkeit eingeschränkt fühlen,möge die Mitgliederversammlung beschließen, dass sich die Bundesgeschäftsführung folgendermaßen zusammensetzt:

Jede Landesorganisation nominiert ein Mitglied ihrer Landesgeschäftsführung in die Bundesgeschäftsführung. Aus diesem Pool werden von der Mitgliederversammlung vier Bundesgeschäftsführer gewählt. Die restlichen Nominierten fungieren als Nachrücker in die Bundesgeschäftsführung.

Die Bundesgeschäftsführung ihrerseits nominiert eine Person ihrer Wahl als Bundesschatzmeister. Der Bundesschatzmeister muss nicht zwingend gewähltes Mitglied der Bundesgeschäftsführung sein. Voraussetzung für diese Funktion ist ein aufrechter Mitgliedsstatus. Die Aufgabe des Bundesschatzmeisters ist die Organisation einer transparenten Buchhaltung und die Führung der Bücher.