Die Bundeswahlordnung möge in [http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundeswahlordnung#.C2.A77._Wahllistenerstellung §7 (Wahllistenerstellung)] wie folgt geändert werden: = Alter Text = (1) Passives Wahlrecht zu Wahllisten der Piratenpartei haben alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, die zur jeweiligen Wahl laut der für die Wahl maßgeblichen Rechtsvorschrift wählbar sind und auf keiner Wahlliste einer anderen wahlwerbenden Partei zur jeweiligen Wahl antreten. = Neuer Text = (1) Passives Wahlrecht zu Wahllisten der Piratenpartei haben alle Personen, die zur jeweiligen Wahl laut der für die Wahl maßgeblichen Rechtsvorschrift wählbar sind und auf keiner Wahlliste einer anderen wahlwerbenden Partei zur jeweiligen Wahl antreten. = Begründung = Dieser Antrag wurde einmal knapp abgelehnt, allerdings damals unter anderen Voraussetzungen (geringere Akzeptanzquoren). Anstatt für PPT Mitglieder eine Ausnahme zu schaffen sollten wir hier gar keine Einschränkung vorsehen: # Für die Wahl auf eine Liste der Piratenpartei ist eine Zustimmung von 70% für die ersten vier Plätze und 60% für die nachfolgenden Plätze nötig. # Eine Parteimitgliedschaft ändert nichts am Vertrauen in eine Person. Wenn 70% oder 60% einer Person so weit vertrauen dass sie diese Person auf eine Liste wählen wollen, dann ist eine Parteimitgliedschaft unerheblich. # Mit 70% ändern wir auch die Satzung. Mit 60% die BGO und BWO. Diese regeln genau wer passives Wahlrecht hat. Wenn die BGV also unbedingt will, dann kann sie ohnehin schon, da sie ja zuerst BWO ändern kann und dann das Nicht-Mitglied wählen kann. # In der Vergangenheit haben in Deutschland auch Nicht-Mitglieder auf Piratenlisten kandidiert und sind nach der Wahl Mitglieder bei den Piraten geworden. # Als Kandidat auf der Liste einer Partei outet man sich mit oder ohne Parteimitgliedschaft für diese Partei. Man ist als Person fortan in der Öffentlichkeit mit dieser Partei assoziiert, auch wenn man seine Parteimitgliedschaft zuvor nur unter einem Pseudonym geführt hat (in Graz erlebt). Die Parteimitgliedschaft ändert daran nichts.