Die Piratenpartei Österreichs tritt für freie Bildung und freien Zugang zu Bildung ein. Unsere Universitäten erfüllen diesen Umstand derzeit nur mangelhaft bis gar nicht. Freier Zugang zu Bildung und Wissen bedeutet nicht, dass man kostenlos in Seminaren an Universitäten Zeit vertrödeln kann. 

Freier Zugang zu Bildung und Wissen bedeutet im Zeitalter von Internet, Youtube und digitalen Medien, dass jede Person sich der intellektuellen Ressourcen einer Universität bedienen können soll und von der Universität verlangen kann, über seinen Wissensstand ein Zeugnis auszustellen.


=Antrag=
==Bildung, Wissenschaft, Forschung==
===Freier Zugang zu Bildung===

Dei Piratenpartei Österreichs fordert die verpflichtende Einrichtung von digitalen Hörsälen an allen österreichischen Hochschulen sowie den kostenlosen Zugang zu allen Lehrveranstaltungen, Medien und Unterrichtsmaterialien der Universität in digitaler Form. Dieses Angebot wird für alle kostenlos bereitgestellt. Die Eigenleistung der Bürgerinnen und Bürger beschränkt sich auf die Einrichtung eines Internetzuganges.

Durch dieses Angebot wollen wir eine Entschärfung des Kapazitätsproblems der Universitäten zumindest in den Fächern erreichen, wo ein derartiges dezentrales Angebot möglich und sinnvoll ist. Bei Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter ist dies natürlich nicht möglich, aber auch bei einem gewissen Teil dieser Lehrveranstaltungen wollen wir eine Entwicklung in Richtung Massive Open Online Courses (MOOC) vorantreiben und unterstützen. Insgesamt sollen so die Universität in ihrer Bildungseinrichtung die neuen Möglichkeiten und Chancen des 21. Jahrhunderts bestmöglich nützen, um in der „Massenlehre“ Ressourcen sparen und in anderen Bereichen investieren zu können.

Die Universitäten sollen darüber hinaus Prüfungsräume einrichten, wo laufend Prüfungen zu den angebotenen Fächern der eigenen Universität sowie auch anderer Universitäten unter Aufsicht und in digitaler Form (etwa mittels eines Online-Prüfungssystem) abgelegt werden können. Die Universitäten sind zu verpflichten, den Abschluss einer Prüfung mit einem Zeugnis zu belegen. Die Anzahl der Antritte zu einer Prüfung ist nicht begrenzt. Ordentlichen Studierenden steht eine Anzahl an kostenfreien Antritten zu. Sind diese verbraucht, so sind die Universitäten berechtigt, für die Abnahme der Prüfung eine Aufwandsentschädigung einzuheben. Die Universitäten sind weiters berechtigt, von externen Prüflingen ebenfalls eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.

=Begründung=

Die Organisation unserer Hochschulen und Universitäten orientiert sich immer noch an die Notwendigkeiten des letzten Jahrtausends. Die rasant voranschreitende Digitalisierung des Mediensektors hat neue Möglichkeiten geschaffen, die im universitären Bereich immer noch viel zu wenig genutzt werden. Es gilt, die Hochschulen auf eine neue Basis zu stellen.

Für die Studierenden muss ein Umfeld der Freiheit geschaffen werden, wo sie sich zeitlich und örtlich flexibel den virtuellen Besuch einer Lehrveranstaltung und auch die Prüfungszeiten selbst einteilen können. Die Universitäten sind angehalten, für Fragen der Studierenden Q&A Portale zu betreiben, die von den Lehrveranstaltungsleitern betreut werden.


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