'''Dies ist ein Unverbindliches Meinungsbild!'''

=Antrag=
Satzung § 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder (6) soll gestrichen werden: "Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden." Der § 3. soll neu durchnummeriert werden.

=Begründung=
Dieser Satz soll verhindern, dass taktisch zwischen Landesorganisationen gewechselt wird um Wahlen zu beeinflussen. Mir ist jedoch kein Beispiel bekannt wann so etwas je probiert worden ist. (Könnte heißen, dass diese Regel funktioniert.) Andererseits habe ich auch noch nie gesehen, dass bei einer LGV überprüft worden ist wann ein Mitglied LO gewechselt hat. Auch im Liquid ist so eine Überprüfung meines Wissens nicht implementiert. Totes Recht sollte man streichen.

Da ein LO-Wechsel meines Wissens nicht vom Mitglied selbst durchgeführt werden kann sehe ich die Chance auf Missbrauch gering, weil die BGF würde bei wiederholten Wechsel dies mitbekommen und könnte das leicht verhindern. (Dazu müsste man vielleicht noch einen Satz in die Satzung schreiben der der BGF erlaubt einen wiederholten Wechsel zu verhindern.)

Ich finde es unfair einem Mitglied seine Stimmerechte für ganze 3 Monate zu entziehen.