Antrag
Unter der Überschrift Privatsphäre soll ein eigener Programmpunkt "Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung" angelegt werden. Der Satz
"Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer rechtsstaatlichen demokratischen Gesellschaft",
unter der Überschrift Datenschutz wird damit hinfällig und entfernt.
Neu einzufügender Programmpunkt
Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung
Eine Vorratsdatenspeicherung (im folgenden VDS) dient laut Befürwortern der Aufklärung von schweren Verbrechen und Terrorakten. Erkauft wird dies mit der unter Generalverdacht-Stellung jedes Bürgers. Die aktuelle Gesetzeslage verpflichtet Anbieter von Telekommunikationsdiensten wie Internetanschlüssen oder Mobiltelefonie zu lückenloser Protokollierung sämtlicher Telekom- und Internetverbindungsdaten, E-Mail-Verbindungen und Handystandortdaten. Diese werden für sechs Monate gespeichert und für den Zugriff durch Staatsanwaltschaft und Fahnder bereitgehalten. Die Inanspruchnahme der gespeicherten Daten ist allerdings unzureichend geregelt, unter anderem ermöglichen bloße Verdachtsfälle eine VDS-Anforderung durch Behörden. Die Staatsanwaltschaft kann mit Verweis auf die nicht näher definierte Begrifflichkeit "Gefahr im Verzug" sogar ohne richterlichen Beschluss Zugriff erhalten. Trotz der gravierenden Mängel im Bezug auf Bürgerrechte und Datenschutz konnte eine positive Wirkung der VDS zur Verbrechensbekämpfung in zahlreichen Studien nicht belegt werden. Nach Bulgarien, Rumänien und Deutschland hat auch Zypern die - durch eine EU-Richtlinie vorgegebene - VDS unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Unverletzlichkeit der privaten Kommunikation und der Unverhältnismäßigkeit der flächendeckenden Überwachung für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Auch die PPÖ fordert aufgrund der obengenannten Bedenken und der Verstöße gegen die Grundrechte eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung.
Begründung der Änderungen
Die VDS ist ein brisantes Thema und gutes Schlagwort zum Thema Privatssphäre (und Datenschutz). Eine gesonderte Behandlung und Erwähnung im Programm ist angemessen. Sie stellt den bisher größten Schritt in Richtung lückenloser Überwachung jedes Bürgers dar.
- Zugriff ohne richterlichen Beschluss: http://www.s-m-p.at/index.php/aktuelles/294-vorratsdatenspeicherung-erlass-des-bmj
- "So wies Michael Kilchling vom Max Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg darauf hin, dass bisher keine einzige Studie die Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung belege." http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2012/PK1000/
- "Wissenschaftliche Studien und Gerichtsurteile belegen, dass sie keinen nennenswerten Beitrag zur Verbrechensbekämpfung leistet, Unschuldige kriminalisiert, das Prinzip der Unschuldsvermutung missachtet." http://derstandard.at/1326503888713/Deutschland-Studie-belegt-Vorratsdatenspeicherung-ist-nutzlos
- mehrere Länder erklären VDS für verfassungswidrig http://fm4.orf.at/stories/1675451/
- Gesetzestext Telekommunikationsgesetz 2003, Fassung vom 07.05.2013 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002849
- Erstellung von Bewegungsprofilen: Sechs Monate seiner Vorratsdaten hat der Grünenpolitiker Malte Spitz von der Telekom eingeklagt und ZEIT ONLINE zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Daten können Sie all seine Bewegungen dieser Zeit nachvollziehen. Die Geodaten haben wir zusätzlich mit frei im Netz verfügbaren Informationen aus dem Leben des Abgeordneten (Twitter, Blogeinträge und Webseiten) verknüpft. http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten
- weiterführende Informationen: http://www.dsk.gv.at/site/7713/default.aspx https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
Version 4:
- peinlicher Schreibfehler "Befürworter" korrigiert;
- Mobiltelefone <> Mobiltelefonie (korrektere Beschreibung);
- "VDS-Anforderung" statt Wortwiederholung "Inanspruchnahme der gespeicherten Daten ... gewünschter Daten durch Behörden"
- Wortwiederholung "aufgrund" behoben; 1x entfernt (Satzbedeutung unverändert, Teil einer Aufzählung)