Freier Universitätszugang ist nicht nur die Möglichkeit das Gebäude betreten zu dürfen, sondern auch das Recht Vorlesungen besuchen zu dürfen:
Problemstellung/IST Situation:
Eine Hochschulausbildung besteht aus Vorträgen, Übungen und Prüfungen. Freier Hochschulzugang sichert nur den Besuch der Hochschule, aber KEINEN Platz in Vorträgen, Übungen und Prüfungen. Um das Problem also nicht einfach in das Studium "nachzulagern", müssen Studenten, die zugelassen werden, daher auch einen Platz für ihren Prüfungsantritt bekommen ! Beispiele:
- An der Uni Wien gibt es Vorträge in denen angemeldete Studenten aufgrund Überfüllung keinen Platz mehr haben den Raum zu betreten.
- An der WU Wien gibt es verpflichtend zu besuchende Vorträge, die regelmäßig über Semester hinweg ausgebucht sind.
SOLL Situation:
Jeder Student soll nach Zulassung ohne nachfolgender Kapazitätsbeschränkungen studieren dürfen.
Daher:
Antrag als Zusatz zu Punkt Zugangsbeschränkungen, neuer Unterpunkt: Recht auf Vorlesungen
Jeder zugelassene Student muss beschränkungsfrei innerhalb einer gesetzten Prüfungsanmeldefrist einen Prüfungsantrittstermin erhalten. Sind die Kapazitäten der Hochschule für eine Vorlesung, Übung oder sonstige mit Beurteilung vorgesehene universitäte Bildungsveranstaltung, im Folgenden nur mehr Vorlesung bezeichnet, nach einer objektiven und nachvollziehbaren Verteilung der Plätze erschöpft, muss sie Folgendes zur Verfügung stellen und sowohl Studenten, die einen Platz erhalten haben, als auch Studenten, die keinen Platz erhalten haben, zur Verfügung stellen:
- sämtliche für die Vorlesung und Übung erforderlichen Unterlagen und Präsentationsfolien sowie gleiche Hilfsmittel eines die Vorlesung besuchenden Studenten (z.B.: Beispielfragen/Übungsblätter),
- eine Audio (z.B. MP3) und audio-visuelle Übertragung (Video/Lecturecast) dieser oder einer gleichwertigen Vorlesung. Diese muss kopierbar sein, insbesondere auf Geräte ohne Internet Verbindung,
- Prüfungsvorbereitungsfragen über ein e-learning System,
- ein von dem Fach moderiertes Forum für Kontaktaufnahme/Fragen.
Bei Überfüllung einer Vorlesung, insbesondere bei Vorlesungen, deren Besuch verpflichtend ist, muss die Universität binnen einem Semester nach Kenntnis für ausreichend Plätze sorgen. Kann sie das nicht eigenständig, mit Hilfe von Kooperationen mit anderen Universtitäten, Instituten oder auch privaten Unternehmen, die - notfalls auch gegen Entgelt - zusätzlich zu dem Universitätsangebot die Vorlesung anbieten. Diese Vorlesung - obwohl nicht direkt von der Universität - muss von der Universtität gleichermaßen akzeptiert werden. Prüfung und Beurteilung darf jedoch nur durch die Universität selbst erfolgen. Ausnahmen bilden hier lediglich auch bereits jetzt bestehende Prüfungsanrechnungen anderer Universitäten und Institute.