=Antrag=
§2 der Bundesfinanzordnung möge wie folgt geändert werden:

==Alter Text==
(3) Staatliche Förderungen einschließlich Erstattung von Wahlkampfkosten kommen der jeweils zu einer Wahl antretenden Unterorganisation der Piratenpartei Österreichs zu. Parteiförderung nach bundesweiten Wahlen fließt nach Abzug vertraglicher Verpflichtungen und sonstiger Finanzierungskosten zu 60% der Summe und aufgeteilt nach der Anzahl der zum Auszahlungstag zugeordneten Mitglieder an Landesorganisationen. Über die Auswahl von Sponsoren entscheidet der BV nach Anhörung der Unterorganisationen und, wenn möglich, unter Einbindung der Basis gemäß der LDO.

==Neuer Text==
(3) Staatliche Förderungen einschließlich Erstattung von Wahlkampfkosten kommen der jeweils zu einer Wahl antretenden Unterorganisation der Piratenpartei Österreichs zu. Parteiförderung nach bundesweiten Wahlen fließt nach Abzug vertraglicher Verpflichtungen und sonstiger Finanzierungskosten zu '''einem Drittel der Summe in eine sichere Rücklage zur Finanzierung des nächsten bundesweiten Wahlkampfs, zu einem Drittel in das Budget der Bundesorganisation und zu einem Drittel - aufgeteilt nach der Anzahl der bei der Wahl für die Piratenpartei abgegebenen Stimmen - an die jeweiligen Landesorganisationen oder Kooperationspartner nach BGO §15.''' Über die Auswahl von Sponsoren entscheidet der BV nach Anhörung der Unterorganisationen und, wenn möglich, unter Einbindung der Basis gemäß der LDO.


=Begründung=

*Mit der derzeitigen Regelung ist nicht sichergestellt, dass finanzielle Mittel für die nächste bundesweite Wahl vorhanden sind, obwohl wir Parteienförderung bekommen. Das soll mit einer Rücklage von einem Drittel zumindest ansatzweise geschehen.

*Es sind dann noch genügend Mittel vorhanden um einerseits die Bundes-Infrastruktur zu bezahlen (Server, Werbemittel, Bundessekretariat? etc) und andererseits je nach Wahlergebnis eine Infrastruktur in den LOs aufzubauen oder zumindest zu unterstützen (PirateBase in Landeshauptstädten, Werbemittel, Infostände,...)

*Die Aufteilung auf LOs nach Anzahl der für die PP abgegebenen Stimmen ist fairer und aussagekräftiger über die positive Arbeit einer LO als die Anzahl der ihr zugeordneten Mitglieder (inkl. Inaktive und Sockenpuppen).

*„oder Kooperationspartner nach BGO §15.“ ...sprich Piratenpartei Tirol

*Diese Aufteilung sollte noch unbedingt vor der NRW geregelt werden.