====Satzungsänderungantrag==== In die Bundessatzung ist einzufügen: "§5 (6) Mindestens 20% der Positionen im Bundesvorstands sowie im Erweiterten Bundesvorstand (EBV) stehen Frauen zu. Falls keine Frau kandidiert, so bleibt pro 5 Positionen eine Position unbesetzt. Falls die Bundesgeneralversammlung eine Bundesvorstandsgrösse von 3 oder weniger Mitgliedern beschließt, so ist die Frauenmindestquote von 20% nur auf den EBV anzuwenden." ====Begründung==== Die Frauenmindestquote von 20% ist eine weitere Maßnahme, um die Piratenpartei Österreichs für Frauen attraktiver zu machen. Ich weise darauf hin, dass 20% ohnehin eine relativ niedrige Quote ist (bei einem Parlamentseinzug wäre es die niedrigste Quote aller Parlamentsparteien, und der zweitniedrigste Frauenanteil aller Parlamentsparteien), aber doch ein Fortschritt im Vergleich zum Bestehenden.