Im Parteiprogramm möge unter der Überschrift "Netzpolitik" an passender Stelle folgender Absatz eingefügt werden:

**Antrag**
Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass Anbieter von Internetdiensten die Nutzung ihrer Dienste und deren Bezahlung anonym ermöglichen müssen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Die anonyme Nutzung und Bezahlung ist zumutbar, wenn Internetdienste dieser Art am Markt anonym angeboten werden, es sei denn, besondere und berücksichtigungswürdige Verhältnisse des konkreten Diensteanbieters stehen dem entgegen. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.



**Begründung**:
Dem § 13 / 6 des deutschen Telemediengesetzes nachgebildet 
("(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.")

Die Idee kam mir bei der Diskussion über Klarnamenspflicht im Forum der Piratenpartei Salzburg.
Durch die sehr offene Wendung "soweit dies möglich und zumutbar ist", ist auf jeden erdenklichen Fall Rücksicht genommen, bei dem die Pflicht zur Angabe des echten Namens nötig ist.

Edit: Konkretisierung zur leichteren Rechtsanwendung. 

Zur Frage, was besondere berücksichtigungswürdige Verhältnisse des konkreten Dienstanbieters sind: Das sind eben BESONDERE Verhältnisse - diese zeichnen sich gerade durch die Individualität aus. das ist daher im Einzelfall vom Rechtsanwender zu beurteilen. Durch diese Wendung hat der Rechtsanwender aber besondere Verhältnisse zumindest zu begründen, was im Instanzenzug von Relevanz sein kann.