Antrag
Alle Organe, wie etwa BV, BGF, BSG, EBV, LV, LGF, LR, RAP, ELV müssen ihren SRA nicht vorlegen.

Begründung
In einer Partei, welche für Privatsphäre und Datenschutz steht, ist eine solche Diskussion in meinen Augen obsolet. Die Offenlegungspflicht gegenüber allen Mitgliedern der PPÖ würde einen riesigen Einschnitt in die Privatsphäre der betreffenden Person darstellen.