Im Parteiprogramm möge unter der Überschrift "Netzpolitik" an passender Stelle folgender Absatz eingefügt werden:

"Die Piratenpartei fordert, dass Anbieter von Internetdiensten die Nutzung ihrer Dienste und deren Bezahlung anonym oder unter Pseudonym ermöglichen müssen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer soll über diese Möglichkeit informiert werden müssen."

Begründung:
Dem § 13 / 6 des deutschen Telemediengesetzes nachgebildet
("(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.")

Die Idee kam mir bei der Diskussion über Klarnamenspflicht im Forum der Piratenpartei Salzburg.
Durch die sehr offene Wendung "soweit dies technisch möglich und zumutbar ist", ist auf jeden erdenklichen Fall Rücksicht genommen, bei dem die Pflicht zur Angabe des echten Namens nötig ist.