Es soll ein Programmpunkt zu folgendem Thema erarbeitet werden.
 

Zur Zeit hat jedes österreichische Bundesland ein eigenes Behindertengesetz. Es soll ein bundesweit einheitliches Behindertengesetz (BHG) mit entsprechender Leistungs und Entgeltverordnung (LEVO) geben.

 

Begründung:

Es erleichtert Arbeitnehmern im Behindertenbereich den wechsel in ein anderes Bundesland. Ausbildungen in der Behindertenbegleitung oder Behindertenarbeit werden grundsätzlich nur in dem Bundesland anerkannt in dem die Ausbildung gemacht wurde. Wechselt ein Arbeitnehmer, muss erst geprüft werden ob zusätzliche Inhalte nachgeholt werden müssen.
 

Es ermöglicht den Menschen mit Behinderung die eine Leistung in Anspruch nehmen die Planung ihrer Freizeit. So ist zum Beispiel die BH Graz-Umgebung äußerst pingelig. Die Leistungsart Freizeitassistenz wird nur für das Bundesland Steiermark bezahlt. So kann ein Mensch mit Behinderung aus Graz-Umgebung problemlos nach Liezen fahren um einer Freizeitbeschäftigung mit Unterstützung durch einen Freizeitassistenten nachzugehen, kann jedoch (offiziell) nicht auf einen Kaffee auf die Hebalm/Pack fahren, da sich das Kaffeehaus bereits auf der Kärntner-Seite befindet. Es erleichtert der Justiz arbeit, da es nur noch eine Form des Behindertengesetzes gibt.
 

Das steirische Behindertengesetz wird oft als eines der besten, wenn nicht das Beste, in Österreich angesehen. Daher schlage ich vor, dieses als bundesweites Vorbild heran zu ziehen.
 

Kontakte zur Erstellung eines solchen Programmpunktes:

IHB-Team: http://www.ihb.co.at/verein/verein.html

IVB-Stmk: http://www.ivb-stmk.at/

Aktivist: https://online.uni-graz.at/kfu_online/visitenkarte.show_vcard?pPersonenId=FB66674C1D7E47D8&pPersonenGruppe=3

Beauftragter der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung: http://www.graz.at/cms/ziel/3714573/DE/