Die Landesgeschäftsordnung soll wie folgt geändert werden:

LGO §11 Arbeitsgruppen

Alter Text

(1) Es wird zwischen operativen AGs, die für laufende Tätigkeiten notwendig sind, und programmatischen AGs, die sich mit der Ausarbeitung von Programmzielen beschäftigen, unterschieden.
(2) Operative AGs haben in einer LV Sitzung mindestens monatlich zu berichten.
(3) Der Name einer AG setzt sich AG NÖ [Bezirkskürzel] {Thema der AG}.
(4) AGs können sofort ihre Tätigkeit aufnehmen, müssen binnen 1 Woche dem LV angezeigt werden und binnen 2 Monaten bei dem LV Genehmigungsantrag stellen.
(5) Programmatische AGs haben in einer LV Sitzung mindestens quartalsweise zu berichten.
(6) Die aktuellen Tätigkeiten der AG, deren Status, Mitglieder, Ziele und Aufgaben sind zu veröffentlichen.
(7) Mitglieder
i) Es wird zwischen Interessenten und Kernmitgliedern unterschieden. Interessent ist eine Person mit Interesse an regelmäßiger Mitarbeit an der AG.
ii) Die Anzahl der Mitglieder des Kernteams ist nicht beschränkt.
iii) Kernmitglieder beteiligen sich aktiv an der Arbeit der AG und übernehmen Aufgaben.
iv) Jedes Mitglied der Piratenpartei kann die Kernmitgliedschaft in der AG beantragen.
v) Über Aufnahme als Kernmitglied entscheiden die Kernmitglieder der AG, spätestens bei nächstem offiziellem Treffen durch >=50% Mehrheitsbeschluss. Kernmitglieder können auf eigenen Wunsch austreten.
vi) Ein Kernmitglied kann mit 2/3 Mehrheitsbeschluss der Kernmitglieder ebenso aus der AG ausgeschlossen werden.
vii) Die AG besteht aus mindestens 2 Kernmitgliedern.
viii) Fällt der Kern-Mitgliederstand unter 2 Personen und einigen sich die übrigen Kernmitglieder nicht auf ein neues Kernmitglied hat der LV das Recht ein neues Kernteammitglied zu bestimmen.
ix) Das Kernteam wählt einen Koordinator und Stellvertreter.
x) Das Kernteam in programmatischen AGs wählt zusätzlich einen Themensprecher und Stellvertreter.
xi) Rechte des Kernteammitglieds sind:
a. Wahl zur Aufnahme und Ausschluss von Mitglieder der AG
b. jederzeit auf eigenen Wunsch das Kernteam verlassen
c. Aufgaben und Ziele der AG zu beschließen
d. Wahl eines Themensprechers
xii) Pflichten des Kernteammitglieds sind:
a. aktive Mitarbeit
b. Teilnahme an Treffen und Sitzungen
c. öffentliche Ankündigung von offiziellen Treffen und Sitzungen
d. Protokollierung oder Ergebnisdokumentation der offiziellen Treffen und Sitzungen
e. Veröffentlichung der Protokollierung der Treffen und Sitzungen
f. Austritt ist dem LV und dem restlichen AG-Kernteam schriftlich mitzuteilen
xiii) Rechte des Themensprechers sind:
a. Nennung eines Vertreters
xiv) Pflichten des Themensprechers gemeinsam mit Vertreter sind
a. Reaktion auf schriftliche Anfragen innerhalb einer Woche oder telefonische Kontaktmöglichkeit und Aufnahme des Kontaktes binnen 1 Woche.
(8) Aufgaben
i) Jedes Kernmitglied kann per Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden eine oder mehrere Aufgaben innerhalb der Arbeitsgruppe übernehmen und diese alleinig - ohne Rückfrage an die AG - bevollmächtigt ausführen.
ii) Eine Aufgabe muss immer mit folgenden Attributen beschrieben sein:
a. Person, die die Aufgabe übernimmt
b. Aufgabenliste und Beschreibung
c. Entscheidungskompetenz / Rechte
d. Verantwortung
e. Falls zutreffend: Einbettung der Aufgabe in einen Gesamtablaufprozess<bt> f. Vertretung
g. Unterstützende Personen
iii) Aufgaben können auch unter mehreren Kernteammitgliedern aufgeteilt werden.
iv) Interessenten können an Aufgaben mitarbeiten, nicht jedoch alleinig übernehmen.
v) Eine Aufgabe kann per 2/3 Beschluss der Kernteammitglieder einer Person entzogen werden.
(9) Offizielles Treffen
i) Ein offizielles Treffen muss mind. 72 Stunden allen Kernteammitgliedern und Interessenten per email und im WIKI angekündigt sein.
ii) Ein offizielles Treffen muss einen Moderator und Protokollanten haben, wobei der Moderator in Beschlüssen nicht stimmberechtigt ist.
iii) Das Protokoll oder Ergebnis muss veröffentlich werden.
iv) ein offizielles Treffen sollte eine Agenda haben.
(10) Beschlüsse
i) Eine Abstimmung oder Beschluss einer AG umfasst die Anzahl der Anwesenden Kernteammitglieder eines mind. 72 Stunden allen Kernteammitgliedern per email angekündigten Treffens. Der Beschluss ist gültig, sofern mehr als 50% der Kernteamitglieder anwesend sind und mitgestimmt haben.
ii) Beschlüsse müssen schriftlich in einem Beschlussregister öffentlich zugänglich gemacht werden.
(11) Auflösung
i) Die AG kann durch einen Beschluss des LV aufgelöst werden.
ii) Die AG muss durch einen LV Beschluss aufgelöst werden, wenn sie über 1 Monat hinweg nur aus 1 Person besteht.
(12) Das Tätigkeitsgebiet einer AG der LO ist auf das Tätigkeitsgebiet der Landesorganisation Niederösterreich beschränkt. Mit Zustimmung des Landesvorstandes kann ein darüber hinausgehender Tätigkeitsbereich definiert werden.
(13) Eine AG kann eine eigene GO erstellen, solange sie der LGO nicht widerspricht.
i) Änderungen dieser GO werden von einer >66% Mehrheit der Kernmitglieder beschlossen und dem BV zur Kenntnis gebracht.
ii) Änderungen müssen dem LV und Interessenten via Mail mitgeteilt werden.
iii) Änderungen können vom LV innerhalb von 2 Wochen beeinsprucht werden, nach Verstreichen dieser Frist gelten die Änderungen als angenommen.

Neuer Text

(1) Der Name einer AG setzt sich AG NÖ [Bezirkskürzel (optional)] {Thema der AG}.
(2) Das Tätigkeitsgebiet einer AG der LO ist auf das Tätigkeitsgebiet der Landesorganisation Niederösterreich beschränkt. Mit Zustimmung des LGF kann ein darüber hinausgehender Tätigkeitsbereich definiert werden.
(3) AGs haben mindestens monatlich an die LGF zu berichten.
(4) Mitglieder
i) Eine AG besteht aus mindestens 2 Kernmitgliedern und beliebig-vielen Interessenten.
ii) Wird die Anzahl von 2 Kernmitgliedern für mehr als 1 Monat unterschritten oder gibt die AG für 2 Monate unentschuldigt keinen Bericht ab, gilt die AG als aufgelöst.
(5) Treffen
i) Treffen müssen 72h vor dem Termin allen Kernmitgliedern und Interessenten per e-mail angekündigt und veröffentlicht werden. Alternativ kann auch ein regelmäßiger Termin beschlossen und veröffentlicht werden.
ii) Zumindest ein stichwortartiges Protokoll des Treffens muss veröffentlicht werden.
(6) Die Arbeitspakete werden innerhalb der Arbeitsgruppe selbständig zugeteilt. Die Kernmitglieder sind für die Nachverfolgung und Erledigung der Arbeitspakete zuständig.
(7) Beschlüsse
i) Beschlüsse dürfen nur auf einem gemäß (5) i) ordnungsgemäß angekündigten Treffen gemacht werden. Dazu müssen 40% der Kernmitglieder (aber mindestens 2 Kernmitglieder) anwesend sein. Ein Beschluss ist gültig, wenn die Anzahl der Ja Stimmen die Anzahl der Nein Stimmen überwiegt.
ii) Beschlüsse müssen schriftlich in einem Beschlussregister, innerhalb von einer Woche, öffentlich zugänglich gemacht werden.
(8) Die AG kann durch einen Beschluss der des LGF aufgelöst werden.

Begründung

Unnötig stark aufgeblasen mit vielen nicht notwendigen Bestimmungen. Falls wirklich einmal eine Regelung gebraucht wird wenn wir mal mehr sind kann man immer noch was hinzufügen.

In den nächsten Tagen/Wochen wird es einen Antrag geben der die ELV Probleme bezüglich des SG Urteils beheben wird. Hier wird gleichzeitig LGF durch ELV in folgenden Punkten ersetzt werden: (2), (8)