Die Piratenpartei Österreichs beschließt im  Gesamten Forum nur auf Anordnung von Gerichten Beiträge von Nutzern zu  löschen oder zu editieren, wenn sie Beleidigungen oder Verleumdungen  enthalten.

Jedoch behält sie sich vor Benutzer auf moderiert zu schalten, welche durch drastische Wortwahl abschreckend auf andere Benutzer wirken.

Als Richtmaß soll der rechtliche Rahmen im österreichischen Recht nicht bis zum Ende ausgereizt werden und zwar

§  115. (3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen  dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren  Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen,  ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick  auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.

Beiträge, die so drastisch formuliert sind, dass nur diese Ausnahmeregelung als Entschuldigung gelten kann sollen (wenn möglich) ins Planschbecken (unmoderierter Bereich) verschoben werden, wenn nicht möglich sollen betreffende User nach 2 Verwarnungen lediglich in diesem Bereich posten dürfen, in allen anderen Bereichen weiterhin, jedoch nur unter Moderation