Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden: ==Gesellschaftliche Gesundheitsförderung bzgl. Medikamente, Drogen und Alkohol== 1) * '''Werbung''' für Medikamente, Drogen und Alkohol sind ausnahmslos zu verbieten. * '''Bildung und Aufklärung''' zum Thema Medikamente, Drogen und Alkohol hat in der Schule, an der Universität und in den Medien zu passieren. Der Inhalt dieser Bildung und Aufklärung soll bestimmt werden durch eine '''Weisengruppe''', zusammengesetzt aus zumindest je einem Mitglied folgender Personengruppen: AllgemeinmedizinerIn, PsychotherapeutIn, SozialwissenschaftlerIn, und aus Personen die diese Medikamente, diese Drogen oder diese Alkoholika zu sich nehmen. 2) * Die '''Herstellung und der Verkauf''' von Medikamenten, Drogen und Alkoholika sind ausschließlich den dazu befugten Organisationen zu erlauben. Die Leitungen dieser Organisationen sollen jeweils einer Weisengruppe, zusammengesetzt aus zumindest je einem Mitglied folgender Personengruppen: AllgemeinmedizinerIn, PsychotherapeutIn, SozialwissenschaftlerIn, und aus Personen die diese Medikamente, diese Drogen oder diese Alkoholika auch zu sich nimmt, obliegen. * Die Abgabe von Medikamenten, Drogen und Alkohol soll ausschließlich und '''direkt von Mensch zu Mensch''' erfolgen. * Die Abgabe von '''Bier und Wein''' soll ausschließlich an Personen erlaubt sein, die ihr sechzehntes Lebensjahr bereits vollendet haben. * Die Abgabe von '''höherprozentigem Alkohol oder von Mixgetränken die höherprozentige Alkoholika enthalten''' soll ausschließlich an Personen erlaubt sein, die ihr achtzehntes Lebensjahr bereits vollendet haben. * Die Abgabe von '''Joints''', "Jointkuchen", "Jointtee" soll ausschließlich an Personen erlaubt sein, die ihr siebzehntes Lebensjahr bereits vollendet haben. 3) * '''Der Besitz''' von Medikamenten, Drogen und Alkohol soll in Hinblick auf die Menge streng reglementiert sein. ==Begründung== Diese Regelungen, die auch '''Auswirkungen auf den freien Markt''' haben, sind durch das Ziel der gesellschaftlichen Gesundheitsförderung gerechtfertigt. Das Recht der Gesellschaft in die '''persönliche Freiheit''' einzugreifen ist hierbei aus folgendem Grund gegeben: Die negativen Auswirkungen missbräuchlich verwendeter Medikamente, Drogen oder Alkohol wären von der Gesellschaft zu tragen. Zum Beispiel: * Gewalt in der Familie auf Grund von psychischer Beeinträchtigung durch Medikamente, Drogen oder Alkohol * Körperliche und psychische Erkrankungen auf Grund von den Wirkungen von Medikamenten, Drogen und Alkohol und die damit verbundenen Kosten für medizinische, psychotherapeutische und soziale Therapien * Beschaffungskriminalität und die damit verbundenen Kosten für Ordnungskräfte, Gerichte, Gefängnisse, Wiedereingliederungshilfen nach der Haft,... * Überwiegende Schäden durch Nebenwirkungen von Medikamenten in Relation zu deren Nutzen Medikamente, Drogen und Alkohol ermöglichen einen erwünschten Zustand zu erreichen oder einen unerwünschten Zustand abzuwenden. Das besondere dabei ist, dass bei Medikamenten, Drogen und Alkohol der Aufwand um den Zustand zu erreichen bzw. abzuwenden einzig und allein darin besteht '''1) sich dafür zu entscheiden 2) es zu besorgen 3) es zu sich zu nehmen''' Jeder dieser drei Schritte wird durch die oben beschriebenen Regelungen gesundheitsfördernd begleitet.