Wir halten bei öffentlichen Piratenveranstaltungen für selbstverständlich, dass Mitglieder...

  • ...für die Dauer der Veranstaltung ihren mentalen Zustand nicht auf eine Weise verändern, der es ihnen verunmöglicht, die Partei und ihre Inhalte sachlich zu repräsentieren
  • ...keine Handlungen setzen, die die Fortführung der Veranstaltung gefährden, indem sie etwa den Abmachungen zwischen Veranstaltungsort und Veranstaltenden widersprechen. Wo keine solchen Abmachungen explizit bekanntgegebenen sind, sind diese mit Hausverstand abzuschätzen. Darunter fällt, außerhalb von geplanten und konsensfähigen Aktionen zivilen Ungehorsams gegen geltende Gesetze zu verstoßen.

Personen, die dem zuwiderhandeln, sollen von anderen Mitgliedern gebeten werden, die Veranstaltung zu verlassen.

Begründung: Persönliche Freiheit ja! Ziviler Ungehorsam ja! Der Partei was leichtfertig, mutwillig, einseitig verscherzen – nein.

Anmerkung: Ich weiß nicht, ob diese Klauseln verletzt wurden – ich bezieh mich hier nicht auf spezifische Vorkommnisse. Diese Formulierung scheint mir bloß treffsicherer als die der anderen Initiative.