Medikamente, Drogen und Alkohol ermöglichen einen erwünschten Zustand zu erreichen oder einen unerwünschten Zustand abzuwenden. Das besondere dabei ist, dass der Aufwand um den Zustand zu erreichen bzw. abzuwenden einzig und allein darin besteht
 

1) sich dafür zu entscheiden 2) es zu besorgen 3) es zu sich zu nehmen
 

Im Sinne der gesellschaftlichen Gesundheitsförderung werden dabei folgende Regelungen getroffen:
 

ad1)

-Werbung für Medikamente, Drogen und Alkohol sind ausnahmslos verboten.

-Bildung und Aufklärung zum Thema Medikamente, Drogen und Alkohol passiert in der Schule, an der Universität und in den Medien. Der Inhalt dieser Bildung und Aufklärung wird bestimmt durch eine Waisengruppe zusammengesetzt aus zumindest einem Mitglied folgender Personengruppen: Allgemeinärztin/arzt, PsychotherapeutIn, SozialwissenschaftlerIn, und aus Personen die diese Medikamente, diese Drogen oder diese Alkoholika zu sich nehmen.
 

ad2)

-Die Herstellung und der Verkauf von Medikamenten, Drogen und Alkohol sind ausschließlich den dazu befugten Organisationen erlaubt. Die Leitung dieser Organisationen obliegt jeweils einer Waisengruppe zusammengesetzt aus zumindest einem Mitglied folgender Personengruppe: Allgemeinarzt/ärztin, PsychotherapeutIn, SozialwissenschaftlerIn, und aus einer Person die dieses Medikament, diese Droge oder diesen Alkohol auch zu sich nimmt.

-Abgabe von Medikamenten, Drogen und Alkohol ausschließlich und direkt von Mensch zu Mensch

-Abgabe von Bier, Wein an Personen mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres

-Abgabe von hochprozentigen Alkohol an Personen mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres

-Abgabe von Joints, "Jointkuchen", "Jointtee" mit Vollendung des siebzehnten Lebensjahres
 

ad3)

-Der Besitz von Medikamenten, Drogen und Alkohol in Hinblick auf die Menge ist streng reglementiert.
 

Der Eingriff der Gesellschaft in die persönliche Freiheit ist hierbei aus folgendem Grund gerechtfertigt: Die negativen Auswirkungen missbräuchlich verwendeter Medikamente, Drogen oder Alkohol wären von der Gesellschaft zu tragen. Zum Beispiel: - Gewalt in der Familie auf Grund von psychischer Beeinträchtigung durch Medikamente, Drogen oder Alkohol - Körperliche und psychische Erkrankungen auf Grund von den Wirkungen von Medikamenten, Drogen und Alkohol und die damit verbundenen Kosten für medizinische, psychotherapeutische und soziale Therapien - Beschaffungskriminalität und die damit verbundenen Kosten für Ordnungskräfte, Gerichte, Gefängnisse,... - Überwiegende Schäden durch Nebenwirkungen von Medikamenten in Relation zu deren Nutzen