An passender Stelle möge ins Parteiprogramm eingefügt werden:

Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz

Aktienmarkt

Demokratisierungspaket

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für ein Maßnahmenbündel zur Demokratisierung des Aktienmarkts in Österreich ein. Dieses umfasst:

1.) Hauptversammlungspflicht für Vorstands- und Aufsichtsratsvertragsbeschlüsse: In Zukunft sollen Vorstands- und Aufsichtsratsverträge nicht mehr an der Aktionärshauptversammlung vorbei (zum Beispiel alleine durch den Aufsichtsrat bzw. den Vorstand) beschlossen werden können.

2.) Aktivierung der Kleinaktionäre: Dass Kleinaktionäre wegen der vielfachen demotivierenden Missstände am Aktienmarkt bzw. in Aktiengesellschaften ihr Stimmrecht oft verfallen lassen, betrachtet die Piratenpartei Österreichs als Problem, dem es entgegenzuwirken gilt.

3.) Einführung eines Electronic Feedback-Systems zur Bilanznachfrage: jeder Aktionär, auch jeder Kleinaktionär bzw. jede Kleinaktionärin, soll über geeignete technische Maßnahmen die Möglichkeit haben, Punkte, die in der Bilanz unklar bleiben, nachzufragen. Falls die Anfrage genügend Unterstützung (entweder Anzahl der Aktionäre oder Stimmrechtsanteil) findet, so sind Vorstand bzw. die zuständigen Abteilungen verpflichtet, innerhalb einer gewissen Zeit die Bilanznachfrage zu bearbeiten und eine Antwort zu geben. Der Vorstand bzw. die zuständigen Abteilungen haften für Falschantworten und daraus den Aktionären entstehenden Schaden, falls die Verantwortung für die Falschantwort in ihrem Bereich liegt.

4.) Verbot bzw. Begrenzung von Bonuszahlungen für Vorstandsmitglieder: Insbesondere hohe Bonuszahlungen beinhalten ein Systemrisiko in Richtung auf Bilanztricksereien und Verschiebung von Bilanzgewinnen bzw. -verlusten vom einen Bilanzjahr auf das nächste, um die Bonuszahlungen zu erhöhen, ohne dass der Unternehmenswert sich erhöht.

(Dieses Maßnahmenbündel soll in einer ersten Phase nur für börsenotierte bzw. einige börsenotierte Aktiengesellschaften gelten, aber in weiterer Folge nach Erfahrungssammlung ausgeweitet werden, auch auf alle bzw. viele nicht-börsenotierte Aktiengesellschaften, in Abhängigkeit von Größe, Streubesitz und Kleinaktionärsanteil)

Präzisierungen

Was die Antwortzeit betrifft, bin ich mir noch im unklaren: ein Monat ? Je länger die Zeit ist, umso besser recherchiert kann die Antwort sein, aber umso unaktueller ist sie auch.
Auch die Haftungshöhengrenze ist ein Punkt, der noch ausgearbeitet werden muss.
(2 Jahresgehälter Haftungshöhengrenze ?)

Historie

Angelegt: 6.2.2013
Anregung eingearbeitet und einige Details korrigiert bzw. präzisiert: 7.2.2013
Veränderung wegen Anregungen teilweise rückgängig gemacht, Punkt4 hinzugefügt, kleine Korrekturen: 8.2.2013
Anregungsbearbeitung 4.3.2013

Zu Anregungen

Zur Anregung: " ´falls die Verantwortung für die Falschantwort in ihrem Bereich liegt´ kann man streichen. Weil eine Haftung ohnehin im Normalfall nur bei Verschulden (= subjektive Vorwerfbarkeit) infrage kommt.
Ist also nicht nötig -→ bitte entfernen."
Ich würde das so sehen: wenn alle Piraten Juristen wären, dann könnte man diese Formulierung streichen. Aber meinem Eindruck nach gibt es wenigstens einige wenige Piraten, die der Meinung sind, Banker sollen sowieso haufenweise zahlen, egal, ob ihnen was nachgewiesen werden kann oder nicht. Und um mich davon zu distanzieren, und darauf hinzuweisen, dass es Falschantworten geben kann, für die die Antwortenden nicht verantwortlich sind, weil sie selbst in die Irre geführt wurden, würde ich es präferieren, die Formulierung so drin zu lassen, auch, wenn sie vielleicht rein juristisch überflüssig ist, eben deswegen, weil sie politisch sinnvoll sein könnte.
Ganz abgesehen davon könnte man immer noch auf "culpa in elegendo" argumentieren ....