Derivat- und Swapgeschäfte sowie Fremdwährungskredite sollen von Körperschaften öffentlichen Rechts nicht mehr selbst durchgeführt werden, sondern nur über die Bundesfinanzierungsagentur, die hierbei zu größtmöglicher Transparenz verpflichtet ist.

=Begründung=
Probleme entstehen (neben Intransparenz) vor allem durch mangelnde Fachkenntnis; in der BFA ist diese Fachkenntnis vorhanden, deswegen sollen derartige Geschäfte nur von ihr abgeschlossen werden können. Körperschaften öffentlichen Rechts müssen dann den Weg über die BFA suchen, um derartige Geschäfte anzubahnen.