Öffentlichen Körperschaften und von ihnen abgeleiteten Körperschaften (Agenturen, etc.) soll es verboten sein, Fremdwährungskredite aufzunehmen. Bei Fremdwährungskrediten bestehen im Vergleich zu Eigenwährungskrediten sowohl Chancen als auch Risken hinsichtlich Kursentwicklung und Zinsentwicklung im Vergleich zur eigenen Währung.