//(HIer wird der einfachheithalber nur die sprachlich männliche Form genutzt, es sind aber alle Geschlechter mitgemeint)//
Es soll es nur nach aktiver Nachfrage möglich sein, die Weitergabe erhaltender Stimmen an eine andere Person durchzuführen. Danach ist aber bei einer Folgeübertragung der Delegation durch diese Person wieder an eine weitere, keine Nachfrage bei der ursprünglichen Person mehr notwendig. "Generalvollmacht" Die Person an die delegiert wurde muß allerdings wieder aktiv zustimmen, wenn die bei ihr gesammelten Stimmen **wieder** weitergegeben werden sollen. 

===Begründung===
Kettendelegationen bilden die Möglichkeit, einer Person, die auf die eigene Person delegierten Stimmen zu übertragen. So können sehr schnell große Stimmengewichte entstehen. Diese Art der Delegation birgt außerdem die bereits aufgetretene Gefahr das eine große Anzahl von Stimmen an eine Person weiterdelegiert wird, die der ursprünglichen Intention der Personen die delegiert haben, nicht mehr entspricht. Wird jedoch bei jeder Weitergabe an den vorhergehenden die Frage gestellt, ob dieser der Weitergabe zustimmt, verhindert dies Übertragung an Personen die der ursprüngliche Delgationsgeber nicht mehr für kompetent oder vertrauenswürdig befindet.

[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-84162307.html]