Die LDO möge in §5 (2) wie folgt verändert werden:

Alter Text

(2) Alle Mitglieder, die einen aufrechten Mitgliedsbeitrag-Zahlungsstatus haben und die sich akkreditiert haben, haben Stimmrecht in der Gliederung „Bundesweite Themen“.

Neuer Text

(2) Alle Mitglieder, die einen aufrechten Mitgliedsbeitrag-Zahlungsstatus haben und die sich akkreditiert haben, haben Stimmrecht in der Gliederung „Bundesweite Themen“ sowie in allen weiteren Gliederungen, in denen ohne diese Regelung maximal 25 Personen stimmberechtigt wären.

Begründung

Solange an einer Gleiderung sehr wenige Piraten teilnehmen macht es keinen Sinn, sie von den anderen zu trennen und so auf die Meinung weniger die Meinung einer Unterorganisation der Partei zu stützen.

Ein Pirat aus Wien kann aber ganz und gar nicht "genauso gut entscheiden", was für Graz (mit über 40 Stimmberechtigten) gut ist.

Bei Annahme dieser Initiative soll eine ähnliche Regelung für Abstimmungen außerhalb von LQFB gefunden werden.

Von dieser Regelungen wären derzeit betroffen:

  • Vorarlberg (22)
  • Salzburg (21)
  • Tirol (6)
  • Burgenland (1)