Es soll um die inhaltliche Zustimmung bzw. Ablehnung der Initiative gehen.

Programmpunkt

Entweder keiner (wohl eher) oder Der Paragraph §6 (2) des Tierschutzgesetzes "Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten." soll beibehalten werden.

Begründung

* Mit der Tötung von Schoß-Haustieren wie Hunde und Katzen verletzt man die Gefühle der jeweiligen Besitzer. Moral ist wesentlicher Bestandteil der Politik
* Österreich würde sich, ähnlich wie Südkorea, internationaler Ächtung aussetzen
* Die Fleischgewinnung aus diesen beiden Tieren, die häufig gehaltene Fleischfresser sind, ist unökonomisch

Ich bitte darum, die Initiative zu übernehmen, weil ich sie nicht unterstützen kann