Es soll ein Budget beschlossen werden, welches jedem Organmitglied der Organe Bundesgeschäftsführung (BGF) und Bundesvorstand (BV) durch die BGF zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen dieses Budgets werden nach Vorlage von Belegen Reisekosten zu oder von einer Veranstaltung der Partei abgegolten. Dieses Budget wird für je ein Geschäftsjahr gewährt.
 

  1. Die Kosten müssen im Vorfeld selbst getragen werden.
  2. Jedes Organmitglied hat sein eigenes Budget und kann eine Rückerstattung selbst anfordern, ist also nicht auf Beschlüsse des ganzen Organs angewiesen.
  3. Es muss ein relevanter Bezug der Reise zur Arbeit innerhalb eines Organs der Partei geltend gemacht werden können.

Die Umsetzung und Festlegung der Höhe der maximalen Kostenerstattung obliegt der BGF im Rahmen eines weitergehenden Budgetvorschlags.

Untergliederungen der Partei wird empfohlen, ähnliche Maßnahmen zu treffen und einen Kostenersatz bzw Zuschuss zu Reisekosten für Organmitglieder zu übernehmen.