Änderung der Bundesgeschäftsordnung
§3 Einberufung der Bundesgeneralversammlung
Alter Text
(2) Die LOs können binnen 10 Tagen ihre Bewerbung für die Ausrichtung einreichen. 
**Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch das einberufende Organ nach Einlangen der Bewerbungen, spätestens jedoch 6 Wochen vor dem Termin der BGV. **
Wenn keine Bewerbung eingereicht wurden hat das einberufende Organ eine LO auszuwählen. 
Bei der Entscheidung sollen vorangegangene BGVs speziell berücksichtigt werden, um die Anreisewege der Mitglieder insgesamt möglichst ausgeglichen zu gestalten.
Neuer Text
(2) Die LOs können binnen 10 Tagen ihre Bewerbung für die Ausrichtung einreichen. 
**Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch die Basis mittels eines geeigneten Liquid Democracy Tools (Liquid Feedback) bis spätestens 6 Wochen vor dem Termin der BGV.**



Begründung:
1) Wir wollen, dass möglichst viele Mitglieder an der BGV teilnehmen können.
2) Die Entscheidung über den Austragungsort ist eine wichtige Entscheidung und sollte von der Basis vorgenommen werden. Entscheidungsgründe könnten sein: Entfernung zum Wohnort, Übernachtungsmöglichkeiten, Features des Austragungsortes (techn. Ausstattung, Catering..), anstehende lokale Wahlen, Zeitpunkt der letzten Austragung
3) Auch die Basis hat die Weisheit, die Auswahl der Austragungsorte ausgeglichen zu gestalten. Wer meint, eine solche Entscheidung könne nur von einem Organ wie dem BV "gerecht" getroffen werden, möge eine Stunde Nachhilfe in Basisdemokratie nehmen.
4) Austragungswillige LOs oder Crews können sich direkt bei der Basis um die Austragung bewerben und ihren Austragungsort jedem schmackhaft machen, in dem sie z.B. ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten organisieren oder um Untertützung bei einer lokalen Wahl bitten.
5) Die Entscheidung wird transparent. (Vergleiche bspw. mit Vergabe von Austragungsorten zu olympischen Spielen)
6) Auf diese Weise erreichen wir eine maximale Teilnehmerzahl bei durchschnittlich erhöhter Zufriedenheit.