§3 Abs 2 und 3 mögen durch folgenden Text ersetzt werden und der Begriff Landesgeschäftsführung (LGF) ist in der kompletten LGO sinngemäß durch Landesvorstand (LV) zu ersetzten - §3 (6) sowie §6 (2) ==== Antragstext ==== **(2) Der Landesvorstand (LV) **setzt sich aus zumindest drei Mitgliedern der LO:Stmk zusammen und wird jährlich anlässlich einer LGV gewählt. Der LGV steht es frei fünf, sieben oder mehr Landesvorstandsmitglieder als LV zu beschließen, jedenfalls aber eine ungerade Anzahl. Jeder Kandidat hat sich bei der Kandidatur einem Hauptaufgabenbereich wie in (3) beschrieben zuzuschreiben. Sollten für einen Hauptaufgabenbereich mehr als eine Person gewählt werden so trägt die mit den meisten Stimmen die Hauptverantwortung für den jeweiligen Bereich (etwa beim Aufgabenbereich Organisation übernimmt der Erstgereihte die Aufgaben des Landesschatzmeisters). Weitere Kandidaten, die bei der Wahl nicht abgelehnt wurden, werden dem Wahlergebnis entsprechend gereiht als Nachrücker vorgemerkt, so sie dies nicht explizit ablehnen. **(3) Hauptaufgabenbereiche ** Mindestens ein LV wird explizit für den Aufgabenbereich **„Außenkommunikation“** gewählt. Seine Hauptaufgaben sind die Kommunikation nach außen, Öffentlichkeitsarbeit, Presse und Medien sowie Interviews und Podiumsdiskussionen (Siehe auch Anhang Aufgabenbereiche_März2013.pdf). Mindestens ein LV wird explizit für den Aufgabenbereich **„Innenkommunikation“** gewählt. Seine Hauptaufgaben sind die Mitgliederverwaltung sowie die Gewährleistung des Informationsflusses für die Mitglieder. Mindestens ein LV wird explizit für den Aufgabenbereich **„Organisation“** gewählt. Seine Hauptaufgaben sind die ordentliche Finanzgebarung der LO (Schatzmeister) sowie die Verwaltung aller beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter der LO. Der Landesvorstand trägt dafür Sorge, dass alle Aufgaben von allen Aufgabenbereichen vollständig erfüllt werden. Der jeweilige Landesvorstand trägt Verantwortung für seinen ganzen Aufgabenbereich. Er ist berechtigt Aufgaben die in der Aufgabenübersicht* als delegierbar gekennzeichnet sind an andere Mitglieder oder an Externe zu vergeben sowie untereinander aufzuteilen. Binnen einer Woche nach der Wahl ist der Landesvorstand verpflichtet eine Übersicht der Aufgabenbereiche die von ihm selbst erfüllt werden können, sowie derer die von ihm nicht erfüllt werden können zu veröffentlichen und den Mitgliedern zugänglich zu machen um eine transparente Aufgabenvergabe unter den Mitgliedern zu ermöglichen. Die Zuordnung zu einzelnen Aufgabenbereiche kann durch den gesamten LV jederzeit (etwa bei Inaktivität des amtierenden Landesschatzmeisters) geändert werden, sofern für jeden Aufgabenbereich weiterhin mindestens eine Person Hauptverantwortung trägt. Der Landesvorstand ist berechtigt für einzelne Veranstaltungen oder Themenbereiche eine Außenvertretungsbefugnis an Mitglieder zu vergeben und dieses auch wieder zu widerufen. Alle Mitglieder des Landesvorstands besitzen volle Außenvertretungsbefugnis für die LO. Sie sind im Vorstand gleichermaßen stimmberechtigt. Der gesamte Landesvorstand ist für die Priorisierung der politischen Themen verantwortlich. //Die detaillierte Aufschlüsselung der Aufgabenbereiche ist diesem Antrag beigefügt (Anhang [https://wiki.piratenpartei.at/w/images/8/8d/Aufgabenbereiche_Maerz2013.pdf Aufgabenbereiche_März2013.pdf]) und muss öffentlich im Wiki allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Änderungen und Ergänzungen der Aufgabenbereiche sind durch den LV per Beschluss jederzeit möglich, auch dies ist allen Mitgliedern bekannt zu geben.// ==== Begründung ==== Die jetztige Aufteilung in LV und LGF ohne klare Zuordnung von Aufgaben erzeugt des öfteren Unsicherheit über die “Zuständigkeit”. Die LGF ist zur Zeit mit der Verantwortung über die Finanzen und Organisation mit einer essentiell wichtigen Aufgabe betraut, jedoch nicht stimmberechtigt in Entscheidungen des LV’s eingebunden. Vorliegende Änderung soll die Arbeitsprozesse beschleunigen, transparenter machen, und auch allen Mitgliedern die Möglichkeit geben Aufgaben zu übernehmen sowie jederzeit zu sehen welche Aufgaben nicht vom LV erfüllt werden können (wenn zum Beispiel das Know How einfach fehlt) Weiters hat sich durch die Arbeit im LV gezeigt, dass effektiv es an der Kommunikation zu den Mitgliedern und untereinander fehlt - deshalb auch ein Zuständiger für genau diese Aufgabe.