Kettendelegationen bilden die Möglichkeit, einer Person, die auf die eigene Person delegierten Stimmen zu übertragen. So können sehr schnell große Stimmengewichte entstehen. Diese Art der Delegation birgt außerdem die bereits aufgetretene Gefahr das eine große Anzahl von Stimmen an eine Person weiterdelegiert wird, die der ursprünglichen Intention der Personen die delegiert haben, nicht mehr entspricht.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-84162307.html

Daher soll es nur nach aktiver Nachfrage möglich sein, diese Weitergabe der Stimme durchzuführen.  Danach ist aber bei einer Folgeübertragung der Delegation durch diese Person an eine weitere, keine Nachfrage bei der ursprünglichen Person mehr notwendig. "Generalvollmacht"  Die Person an die delegiert wurde muß allerdings wieder aktiv zustimmen, wenn die bei ihr gesammelten Stimmen wieder weitergegeben werden sollen