wer unsere satzung gelesen hat, muß wissen daß da steht: **§ 1. Partei** (1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes. und **§ 6. Allgemeine Regelungen** (5) Mitglieder werden geschlechtsneutral als „Pirat“ bezeichnet. somit geht ein antrag der sich auf das wort "PiratInnen" bezieht völlig in´s leere.