Die Satzung möge in § 4. Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft wie folgt geändert werden:

Antrag

Alt

(4) Gründe für eine mögliche Verweigerung der Mitgliedschaft sind ausschließlich: Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gruppierungen, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen; ein vorheriger Parteiausschluss; begründete Zweifel daran, dass die Person den Mitgliedschaftsantrag selbst gestellt hat. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen verweigert werden; die Entscheidung muss dem Mitgliedschaftsantragsteller schriftlich begründet sowie zusätzlich anonymisiert veröffentlicht werden.

Neu

(4) Gründe für eine mögliche Verweigerung der Mitgliedschaft sind ausschließlich: Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gruppierungen oder nachweisliche Äußerungen oder Tätigkeiten, die den Zielen oder Grundwerten der Piratenpartei zuwiderlaufen; ein vorheriger Parteiausschluss; begründete Zweifel daran, dass die Person den Mitgliedschaftsantrag selbst gestellt hat. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen verweigert werden; die Entscheidung muss dem Mitgliedschaftsantragsteller schriftlich begründet sowie zusätzlich anonymisiert veröffentlicht werden.

Begründung

Unter den aktuellen Statuten könnten wir z.B. einen bekennenden gewalttätigen Rechtsradikalen nicht abweisen, wenn er nicht "Teil einer Gruppierung" ist. Wieso sollte das so sein?