Im Falle der irregulär zustandegekommenen LQFB-Initiativen (bei gelöschten, aber entstehungsprozessrelevanten Anregungen) ist zumindest dem Initiator die Möglichkeit einzuräumen, seinen Status auf Teilinitiator zurückzustufen oder überhaupt zu löschen. Auch die Option, den betreffenden irreglär zustandegekommenen Parteiprogrammpunkt gänzlich aus dem Parteiprogramm zu löschen, ist überlegenswert.