Die Piratenpartei Österreichs möge folgenden Antrag in ihr Programm aufnehmen:

Text

Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz

Einkommen

Die Piratenpartei Österreichs schlägt vor, dass das Wachstum der Einkommen der Beschäftigten an das Wachstum der Einkommen von Vorständen börsenotierter Gesellschaften gekoppelt wird. Basis der Kopplung ist das Einkommen der Vorstände. Steigt das Einkommen des Vorstandes, so steigt das Einkommen der Mitarbeiter in gleichem Maße mit. Es handelt sich dabei um eine faire Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg.
 

Begründung

Am Ertragszuwachs eines Unternehmens arbeiten alle mit. In guten wie in schlechten Zeiten. Der Vorstand in seiner Rolle als Entscheider genau so wie der einfache Mitarbeiter, der an der Leistungserbringung beteiligt ist. Wenn ein Unternehmen Wachstum und Ertragssteigerungen erzielt, dann werden Erträge daraus großteils nur dem Top Management ausgezahlt. Die Beteiligung der Mitarbeiter an diesem Erfolg ist hingegen fakultativ und wird zumeist nur durch eine Entscheidung des Managements selbst festgelegt bzw. in manchen Unternehmen vom Betriebsrat mit ausverhandelt.

Wichtig ist hierbei folgendes: Hier wird nichts verboten, alles ist erlaubt. Dem Top Management kann jede Summe ausbezahlt werden, die es einfordert. Wichtig ist nur, dass die Mitarbeiter daran mitpartizipieren. Denn sie sind elementarer Teil dieses Erfolges. Viele Unternehmen praktizieren bereits heute Bonusmodelle, wo Mitarbeiter am Erfolg mitpartizipieren. Obiger Vorschlag würde aus einer Option eine Pflicht machen und die Bedingungen vereinheitlichen. Derzeit hängt diese Mitpartizipation u.a. von der Gehaltsverhandlung und damit von den Bedingungen ab, unter denen verhandelt wird.

Wie im Hauptantrag vermerkt, könnte man eine 1:8 Relation zwischen Einkommen des Top Managements und dem durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten festlegen. Oder man arbeitet an einer relativen Ausgestaltung, wo die prozentuellen Zuwächse 1:1 auch bei den Beschäftigten angewandt werden. Die Piraten sollten sich die konkrete Ausformung des Zusammenhanges als Verhandlungsoption freihalten.

Ich weiß, auch dieser Antrag ist populistisch. Allerdings stellt dieser Antrag das Modell auf den Kopf. Er nivelliert nicht nach unten, sondern nach oben, während er Fairness und Gleichbehandlung sicherstellt. Die Anwendbarkeit solcher Regelungen im privaten Bereich muss geprüft werden, könnte aber im Rahmen von Kollektivverträgen mitverhandelt werden.
 

Historie

06-Feb-2013: Angelegt (BD)