Folgender Paragraph soll zur Bundesgeschäftsordnung hinzugefügt werden:
§ xx. Crews
(1) Crews sind sich selbst organisierende Einheiten der Piratenpartei. Sie dienen vor allem der sozialen Vernetzung, der Konsensfindung sowie der Weitergabe von Wissen an neue Mitglieder. Crews sind keine Organe der Piratenpartei.
(2) Die Gründung einer Crew erfolgt ebenso wie die Auflösung ohne Formalitäten. Die Gründung einer Crew kann durch jedes Mitglied der Piratenpartei Österreichs erfolgen.
(3) Eine Crew umfasst mindestens zwei Mitglieder. Die Crewgröße sollte möglichst derart sein, dass man noch gut ein gemeinsames Gespräch führen kann. Wenn es dauerhaft zuviele Mitglieder dafür werden, teilt sich die Crew in zwei neue auf. Wenn es dauerhaft zuwenige Mitglieder werden, löst sich die Crew auf oder verschmilzt mit einer anderen.
(4) Jede Crew hat (nach Möglichkeit) einen fixen Treffpunkt für regelmäßige Crewtreffen an einem öffentlichen Ort (z. B. Bar, Café, IRC-Channel, Mumble-Raum, …). Sie trifft sich, so oft die Mitglieder es für richtig halten, mindestens aber einmal im Monat. Eine Crew kann sich (unabhängig von den LO-Zugehörigkeiten ihrer Mitglieder) einer LO zuordnen, muss dies aber nicht tun.
(5) Jede Crew gibt sich einen Namen.
(6) Wenn Entscheidungen anstehen, sollte möglichst ein Konsens der ganzen Crew erzielt werden. Wenn dies nicht möglich ist, entscheidet die Mehrheit. Die Minderheit trägt dann entweder die Mehrheitsentscheidung vollinhaltlich mit oder gründet eine neue Crew.
(7) Jede Crew wählt eine Person für Koordination, die Treffen organisiert und moderiert sowie die Crew nach außen vertritt, und eine für Orientierung, die neue Crewmitglieder betreut und für die Orientierung der Crewarbeit an Statuten und Parteiprogramm verantwortlich ist. Beide haben keinerlei Entscheidungsgewalt und können jederzeit abgewählt werden.
(8) Die Crew muss entsprechend ihrer Ressourcen und unter Beachtung des Datenschutzes ihre Arbeit allen Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs regelmäßig zugänglich machen. Jede Crew pflegt eine Seite im Wiki, auf der zumindest Name und Beschreibung der Crew, die Namen der Mitglieder, Zugehörigkeit zu einer LO, der Treffpunkt und die Termine der Crewtreffen verzeichnet sind. Die Verantwortung hierfür obliegt der mit Orientierung betrauten Person.
(9) Crews können bei der BGF oder ggf. bei der zuständigen LGF um Zuteilung allgemeiner Mittel ansuchen. Dies inkludiert etwa Flyer, Infrastruktur für Infostände oder sonstige Sachmittel, aber auch Geldmittel zur Finanzierung von Aktivitäten. Außenwirksame Aktionen abseits von Veranstaltungen zur Information oder Mitgliederwerbung bedürfen der Genehmigung durch BV oder ggf. durch den zuständigen LV.
(10) Zu Wahlkampfzeiten sind Crews dazu angehalten, entsprechend ihrer Möglichkeiten personell und/oder thematisch die Wahlkampfaktivitäten zu unterstützen, wobei dies in Absprache mit dem jeweiligen Wahlkampfteam zu geschehen hat.
(11) Die Crew kann vom BV oder ggf. vom zuständigen LV aufgelöst werden, wenn sie binnen zwei Monaten keine Aktivitäten zeigt, ihren Pflichten (z. B. der Informationspflicht gemäß (8)) nicht nachkommt oder außenwirksame Aktionen setzt, zu der sie nicht befugt ist. Gegen diese Auflösung von außen kann beim SG Einspruch erhoben werden.
(12) Neue Mitglieder sind herzlich eingeladen, zu Crewtreffen zu kommen.
Begründung
Ich bringe c3os Antrag auch hier ein - für den Fall, dass er auf der BGV nicht behandelt wird.
Keine piratischen/nautischen Metaphern
Das Wort "Crew" ist Piratenbezug genug. Es gibt keinen Grund, den Treffpunkt "Ankerplatz" zu nennen oder einen "piratischen Namen" vorzuschreiben. Diese Sprache könnte neu dazustoßende abschrecken und einen unseriösen Eindruck vermitteln.
Geschlechtsneutrale Job-Bezeichnungen
Nicht "der Koordinator" und "der Navigator", sondern eine Person für Koordination und eine für Orientierung.