Nach bisheriger Rechtslage ist es einem Arbeitgeber nicht erlaubt, seinen Mitarbeitern eine Aufstellung (analog dem Lohnzettel) zu präsentieren, die die gesamten Lohnkosten pro Arbeitnehmer enthält. Die Motivation dahinter: der Arbeitnehmer soll nicht wissen - bzw sprichwörtlich monatlich vor Augen geführt bekommen - wie hoch der Staatsanteil an seiner Wertschöpfung tatsächlich ist. Dies widerspricht diametral piratischen Grundsätzen: Daher stelle ich folgenden Antrag: Der Lohnzettel/die Gehaltsabrechnung aller unselbständig Beschäftigten hat alle Lohnkostenbestandteile zu enthalten, die der Arbeitgeber entweder indirekt - für den Arbeitnehmer - oder direkt - aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses an all staatlichen Stellen zu entrichten hat. Hintergrund: Es ist von enormer gesellschaftspolitischer Bedeutung, den Menschen Wissen zu vermitteln, wieviel von ihrer Leistung tatsächlich umverteilt wird. Dieses Thema betrifft 60 % aller Wahlberechtigten direkt.