Antrag

Bezüglich des Schreibrechts sollen in den Forenbereichen des Bundesforums (http://forum.piratenpartei.at) folgende Regelungen gelten:

Öffentlich zugänglich: Der gesamte Forenbereich „Diskussion“ inklusive Unterforen soll für alle registrierten Benutzer schreibend zugänglich sein (auch, wenn diese keine Parteimitglieder sind).

Autonom regelbar: Die Unterforen des Bereichs „Taskforces“, des Bereichs „Bundesländer“ sowie das Unterforum der Unipiraten und Unterforen etwaiger neu hinzukommenden Vorfeld- oder Sympathisantenorganisationen sollen von den zugehörigen Taskforces, Landesorganisationen bzw. externen Organisationen soweit möglich selbst moderiert werden und die Regeln für die Schreibrechte von diesen festgelegt werden. Hat ein Forenbereich keine Moderatoren, wird der Bereich wie im vorigen Punkt öffentlich zugänglich und obliegt der forenweiten Moderation, sofern eine eingesetzt ist.

Eingeschränkte Schreibrechte: Die Unterforen des Bereichs „Arbeitsbereich“, in dem LQFB-Anträge, aber auch allfällige andere Bundesthemen behandelt werden, sind für Personen, die keine Parteimitglieder sind, im Normalfall beschreibbar.
Ausnahmen dürfen durch BGF, BGV, Admins oder Moderatoren festgelegt werden. Hierbei geht es um den Schutz vor Meinungsmache durch Außenstehende mittels Fake Accounts, Spam (Viagra Werbung, Mehrfachpostings mit demselben Inhalt), sowie Bereiche in denen mehrfach strafrechtlich relevante Postings geschrieben wurden.

Im Fall der Schreibsperre eines Forenbereiches für Nichtmitglieder muss eine Begründung für die Sperre in diesem Bereich sichtbar veröffentlicht werden, weiters müssen zwei Nebenbereiche erstellt werden:
In einem dürfen sich anonyme User dafür bewerben von der Schreibsperre ausgenommen zu werden.
Im zweiten dürfen anonyme User weiterhin über das Thema diskuttieren.

Das soll verhindern, dass bei Sperre eines Themenbereiches die Diskussionen über das Thema sich zu weit im gesamten Forum verbreiten sondern relativ lokal gehalten werden, damit Interessierte an dem Themengebiet sich auch deren Meinung durchlesen können.

Die Sperre eines Themenbereiches kann im Anlassfall rasch erfolgen, die Begründung muss relativ zeitnahe erfolgen, das Eröffnen der 2 Nebenbereiche für die Bewerbung zur Mitarbeit und für die Diskussion darf ein wenig länger dauern, denn sie muss sich an der Auslastung der jeweils Zuständigen orientieren. Idealerweise sollte dies innerhalb von 48h möglich sein.

Begründung

Um ein nach außen offenes Arbeitsklima zu fördern, soll die Schwelle zur Mitarbeit niedrig sein.
Ist diese zu niedrig besteht die Gefahr der Einflussnahme durch Personen mit destruktivem Verhalten. Ist sie zu hoch erzeugt sie einen immensen Arbeitsaufwand und steigert den Frust sowohl bei den Usern, die sich beteiligen wollen, als auch bei den Moderatoren und Admins, welche die User freischalten müssen.
Es gibt Bereiche in denen eine Sperrung für Nicht-Parteimitglieder sinnvoll sein mag, in diesem Fall muss eine Sperre jedoch begründet werden und sollte auf diesen spezifischen Bereich reduziert bleiben.