Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:
Text
Bürgerbeteiligung und Demokratie
Wahlrecht
Wahlantritt
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, die Modalitäten des Wahlantritts sowie Modus und Anzahl der zu sammelnden Unterstützungserklärungen künftig österreichweit einheitlich zu regeln und zu vereinfachen; weiters sollen die Erleichterungen für bereits in Parlamenten vertretene Parteien wegfallen. Konkret heißt dies:
- Alle wahlwerbenden Parteien sollen Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten sammeln müssen. Die Unterschriften von Abgeordneten sollen nicht mehr oder weniger wert sein als die von anderen Wahlberechtigten.
- Für einen Wahlantritt bei einer Landtagswahl sollen genau soviele Unterstützungserklärungen notwendig sein wie für den Antritt zur Nationalratswahl in diesem Bundesland (zwischen 100 im Burgenland/in Vorarlberg und 500 in Niederösterreich/Wien). Weiters sollen die Anforderungen für Mindestzahlen in den einzelnen (Wahl-)Bezirken abgeschafft werden.
- Für einen Wahlantritt bei einer Gemeinderatswahl soll eine bundesweit einheitliche Regelung betreffs der notwendigen Unterstützungserklärungen (abhängig von der Zahl der Wahlberechtigten) getroffen werden.
- Die Sammlung von Unterstützungserklärungen soll deutlich vereinfacht, niedrigschwelliger und auch per Internet möglich sein. Eine Beschränkung auf Unterschrift beim Magistrat bzw. Gemeindeamt oder notarielle Beglaubigung ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß. Bei Unterschriftenleistung per Internet wird durch eine geeignete verschlüsselte Veröffentlichung der abgegebenen Unterschriften sowie die Ermöglichung der Bestätigung der Unterschriftenleistung (zur Weiterleitung an die Unterschriftensammelnden) die Nachvollziehbarkeit der Unterschriftensammlung gewährleistet.
- Die Sammlung von Unterstützungserklärungen soll nicht nur in der unmittelbaren Vorwahlzeit möglich sein, sondern jederzeit, wobei die somit „auf Vorrat“ gesammelten Unterstützungserklärungen bis zur nächsten Wahl gültig bleiben.
- Wahlwerbende Parteien sollen sich vorab bei der Wahlbehörde registrieren können, um anzumelden, dass sie einen Wahlantritt anstreben; die Wahlbehörde soll dann rechtzeitig vor anstehenden Wahlen über die Möglichkeit informieren, den registrierten wahlwerbenden Parteien durch eine Unterstützungserklärung den Wahlantritt zu ermöglichen.
- Für den Wahlantritt sollen keine Gebühren anfallen.
Begründung
Antrag der AG Politik 2.0
Orientiert sich an den Vorschlägen von faireswahlrecht.at, aber überarbeitet und verbessert.