Die BGV möge beschließen: ====Antrag==== Die Bundesliste wird bis zum Stichtag für die Einreichung des Wahlvorschlags explizit für potenziell noch dazustoßende Kandidatinnen und Kandidaten offen gehalten und diese Tatsache medial kommuniziert. Bei Akzeptanz zusätzlicher Kandidaten müsste die Liste auf einer kommenden BGV neu gereiht werden. ====Begründung==== Wir sind noch beim Aufbau unserer Strukturen, täglich stoßen neue Mitglieder zu uns. Wir wollen die bestmöglichen Repräsentanten und Vertreter unserer Werte als Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen. Es ist wichtig, für den Fall der Vorverlegung der NR-Wahl jetzt schon eine Liste zu haben – aber wenn die Nationalratswahl doch erst im September stattfindet, müssen wir die Kandidaten nicht schon im Februar finalisieren. Unser Programm ist liquid – wieso soll dann die Liste über ein halbes Jahr lang unveränderbar sein? Es gibt natürlich berechtigte Bedenken vor Personen, die sich kurzfristig um so ein Amt bewerben. Wir können uns hier aber auf die Mündigkeit unserer Mitglieder verlassen, gute Entscheidungen zu treffen. Die Neuwahl der Liste ist auch ohne diesen Antrag auf einer zukünftigen BGV möglich. Um die heute gewählten Kandidaten jedoch nicht später mit einer Neureihung zu überraschen, sollten wir Konsens darüber herstellen, dass diese Möglichkeit besteht.