Die Bundesgeneralversammlung möge fassen den Beschluss Bis zur NRW 2013 werden mit sofortiger Wirkung keine weiteren Änderungen an Satzung und GOen durch Nutzung der direkten Regelwerke in LQFB gültig. Ausgenommen davon sind Änderungen an der Bundesfinanzordnung, der Datenschutzordnung und der Liquid-Democracy-Ordnung. Begründung: Laufende Änderungen an den Organisationsvorschriften bewirken keine Verbesserungen der tatsächlichen Abläufe bei den Piraten und binden Arbeitswillen der Mitglieder. Wenn überhaupt ein Wahlantritt angestrebt werden soll, dann muss versucht werden, die bestehenden Regeln mit Leben im Sinne der Piraten zu erfüllen. Die Bundesfinanzordnung, die Datenschutzordnung und die Liquid-Democracy-Ordnung müssen vielleicht angepasst werden, um reale oder rechtliche Anforderungen umzusetzen. Das Hauptaugenmerk sollte sonst auf der Vermittlung der bestehenden Strukturen und einer Nutzung der Regeln für effiziente Organisation liegen.