Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(6) wie folgt geändert werden: =Alter Text= (6) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ ELV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ ELV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder. =Neuer Text= (6) Unterorganisationen i. Pro Wahlkreis laut NÖ Landetagswahlordnung 1992 (Stand vom 09.01.2013) kann eine Bezirksorganisation als Unterorganisation der Landesorganisation Niederösterreich gegründet werden.<br> ii. Als Unterorganisation einer Bezirksorganisation kann pro Gemeinde eine Ortsorganisation gegründet werden. Existiert noch keine entsprechende Bezirksorganisation und keine andere Ortsorganisation im Wahlkreis, so übernimmt die Ortsorganisation bis zur Gründung einer Bezirksorganisation die Agenden der Bezirksorganisation.<br> iii. Eine Unterorganisation besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.<br> iv. Die Gründungsveranstaltung der Unterorganisation muss mindestens 14 Tage zuvor allen der Überorganisation angehörigen Mitgliedern und dem ELV mitgeteilt werden.<br> v. Die Gründung einer Unterorganisation kann durch den erweiterten Landesvorstand innerhalb von 21 Tagen nach Einreichung des Gründungsprotokolls der Unterorganisation an den erweiterten Landesvorstand abgelehnt werden. Bis zur Entscheidung durch den ELV gilt die Gründung der Unterorganisation als nicht genehmigt.<br> vi. Wird die Gründung der Unterorganisation vom erweiterten Landesvorstand abgelehnt, so ist ohne Verzug nach der Entscheidung des erweiterten Landesvorstandes eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Unterorganisation innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich auf einem Landesparteitag oder durch ein von Satzung und Ordnungen der Piratenpartei Österreichs legitimiertes elektronisches Medium durchzuführen. Bis zum Ende der Abstimmung gilt die Gründung der Unterorganisation als nicht genehmigt. ==Begründung== Alles was gefordert wird in einem Antrag. Also: 14 Tage vorher Ankündigen, 21 Tage Entscheidungsfrist für ELV, Basisentscheidung bei Ablehnung, min 3 Mitglieder Änderung: Wenn es dumm kommt müsste die Unterorganisation bis zu 1 Jahr warten bis zum nächsten LPT