Der folgende Text möge an der entsprechenden Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Gesundheit

Sterbehilfe

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, nach dem Vorbild der Niederlande und Belgiens unter gewissen, sehr strengen Rahmenbedingungen Sterbehilfe zuzulassen.

Die folgenden Kriterien müssen in einer derartigen Regelung mindestens berücksichtigt werden:

  • Der Patient muss ein Erwachsener (oder ein für mündig erklärter Minderjähriger) sein, der zum Zeitpunkt der Bitte um Sterbehilfe handlungsfähig und bei Bewusstsein ist.
  • Der Patient muss um Sterbehilfe freiwillig, überlegt und wiederholt ansuchen; dies darf nicht das Ergebnis von Druck von außen sein.
  • Der Patient muss sich in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden und sich auf physische oder psychische unerträgliche und anhaltende Leiden berufen, die nicht gelindert werden können und das Ergebnis eines unheilbaren unfallbedingten oder pathologischen Leidens sein.
  • Der Arzt, der die Sterbehilfe ausführt, muss dies freiwillig tun; niemand darf dazu gezwungen werden.

Das Vorgehen des Arzt ist gesetzlich streng vorzugeben. Der Patient muss in Beratungen über seinen Zustand, die Möglichkeiten der Palliativmedizin und die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen aufgeklärt werden. Weiters ist die Konsultation eines zweiten unabhängigen Arztes und die Einhaltung einer mindestens einmonatigen Wartezeit zwischen der schriftlichen Anfrage des Patienten und der Leistung der Sterbehilfe vorzuschreiben.

Ein Arzt, der Sterbehilfe durchgeführt hat, muss danach einer unabhängigen Ethikkommission aus Ärzten und Juristen einen Bericht vorlegen, welche die Einhaltung der Rechtsvorschriften prüft.

Begründung

In gewissen ausweglosen Situationen ist Sterbehilfe ein letzter Ausweg, den mündige und freie Menschen für sich selbst wählen dürfen sollten. Vergleiche die Regelungen in den Niederlanden und Belgien (http://de.wikipedia.org/wiki/Wet_toetsing_levensbe%C3%ABindiging_op_verzoek_en_hulp_bij_zelfdoding sowie http://de.wikipedia.org/wiki/Loi_relative_%C3%A0_l%E2%80%99euthanasie) – die Formulierung des Programmantrags orientiert sich an der belgischen Regelung.