Die Bundesgeneralversammlung möge fassen den
Beschluss
Dem Bundesvorstand wird ausdrücklich untersagt, eine Wahlkooperation zur Nationalratswahl 2013 zu sondieren und dazu Details, einschließlich Kooperationen während des Wahlkampfes, selbständig auszuhandeln.
Die Basisgruppen (Mitgliederversammlungen der LO, Bezirks und Stadtversammlungen) der Piraten sind hingegen ermächtigt, eigenständig die Erstellung der Kandidatenlisten für den jeweiligen Bereich vorzunehmen.