**Antrag:** Zwischen den NÖ Städten soll ein flächendeckendes öffentliches Verkehrsnetz, verwaltet, plan- und buchbar durch eine gemeinsame Plattform geschaffen werden. Hier sollen sowohl private, als auch öffentliche Verkehrsmittel ersichtlich sein. Zwischen Städten soll ein zumindest im Intervall von 2-Stunden ein regelmäßiger öffentlicher Verkehr an Werk und Samstagen von 6:00-22:00 eingerichtet sein. Bei zu geringer Auslastung kann alternativ ein kostenequivalenter Taxidienst, der auf Bedarf angerufen werden muss, eingerichtet werden, der diesselben Intervalle garantieren muss. Die ÖBB soll insbesondere aufgefordert werden, verlässlich regelmässige Intervalle auch für den Güterverkehr anzubieten. Der interregionale Durchzugsverkehr durch NÖ auf der Strasse dagegen soll eingedämmt werden, z.B. durch Nachweis eines Bedarfs für den Strassenverkehr statt der Schiene oder verstärkter Kontrolle der Ruhezeiten der Fahrer. Eine Forschungs-Abteilung für moderne, hybride Transportmöglichkeit von Strasse und Bahn soll geschaffen werden. Ein Ziel kann sein, Autoreisezüge sollen, ebenso, wie Güterverkehr regelmäßiger, öfter und günstiger für die Nutzer gestaltet werden. Park and Ride Anlagen an neuralgischen Verkehrsknotenpunkten am Rand der Großstädte sollen ausgebaut werden. Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen sollen zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes in die Pflicht genommen werden. Je nach Entfernung der Arbeitnehmer durch Park and Ride Parkplätze und Finanzierung des Tickets bis zum Arbeitsplatz, Parkplätze am Arbeitsplatz und alleiniges Ticket für öffentliche Parkplätze. Jeder Mitarbeiter muss die Möglichkeit erhalten seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Es wird dabei nicht nach „externen/Leasing“ oder „internen“ Mitarbeitern unterschieden. Arbeitsplatz ist die Arbeitstätte, an der der Mitarbeiter die meiste seiner Zeit verbringt, seine Tätigkeit verrichtet. Um Parken in vielen Städten zu vereinfachen, sollen In NÖ Städten einheitliche Parkgebührenregelungen geschaffen werden.". Das bedeutet im konkreten Fall, einheitliche Gebühr für alle Städte, nur eine Parkzone mit einer Gebührenregelung (kein Level 1, 2, 3 oder grün, gelb, rot) und die Möglichkeit einen einheitlichen Parkschein, gültig in allen Städten zu erwerben. Weiters muss jede Stadt mindestens 50% der Parkplätze kostenfrei an öffentlich gut versorgten Stellen für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel oder den Weg in die Fußgängerzone oder kommerziellen Knotenpunkten zur Verfügung stellen **Begründung:** Mit zunehmendem Technologiefortschritt, z.B. Elektroautos wird Umweltschutz nicht mehr lange als Begründung für die Einschränkung des Individualverkehrs nutzbar sein. Eine Zukunft kann nur aus individuell bester Nutzung der verfügbarer Transportmittel sein. Insbesondere ländliche Regionen sind nicht in der Qualität öffentlich anbindbar, wie es in Wien z.B. möglich ist.