Antrag:

Ich stelle den Antrag hier zusätzlich zur BGV als direkten Antrag ins LQFB.
Damit besteht die Möglichkeit den Antrag auf der BGV zurückzuziehen, falls es zeitlich oder organisatorisch nicht möglich ist, den Antrag zu behandeln. Damit ginge nur ein Monat verloren.
Wird der Antrag auf der BGV angeommen oder abgelehnt, wird dieser Antrag zurückgezogen.

Antrag:

Die LDO möge in § 2 (3) wie folgt geändert werden:

Alter Text

(3) Die Landesorganisationen können Untergliederungen über eigene Landes-Liquid-Democracy-Ordnungen einführen.

Neuer Text

(3) Es existiert in den Gliederungen der Landesorganisationen für jede NUTS-3 Region (außer Wien) jeweils eine Gliederung, sofern zumindest 5 Mitglieder eine Postleitzahl in dieser NUTS-3 Region haben. Mitglieder ordnen sich durch die Angabe der Postleitzahl einer Region zu und sind dann in dieser stimmberechtigt.

Begründung

Wenn wir die Struktur von Ortsgruppen weggehend umstellen brauchen wir LQFB Gliederungen ohne Ortsgruppen.

Diese Variante würde das Stimmrecht auf die Mitglieder einschränken die sich einer NUTS-3 Region zuordnen.