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(6) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ ELV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ ELV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.

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(6) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ ELV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ ELV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.
Dir Gründungsveranstaltung der Unterorganisation muß mindestens 14 Tage zuvor allen dieser Unterorganisation angehörigen Mitgliedern und dem ELV mitgeteilt werden.

Begründung

Mit der derzeitigen Regelung können sich zB. drei Leute eines Bezirkes zusammensetzen und beschließen, dass sie die Bezirksorganisation sind, und eventuelle Ämter auf sich aufteilen. Selbst wenn der Bezirk aus 100 Mitgliedern besteht. Das wäre natürlich das Gegenteil von Basisdemokratisch.
Damit das nicht passiert muß die Gründung einer Unterorganisation allen betroffenen angekündigt werden. Sollten Organe gewählt werden hat dies entsprechend der LWO zu geschehen.
Da in der Vergangenheit die Vorgansweise für LO Gründung nicht sinngemäß auf die Gründung von Unterorganisationen heruntergebrochen wurde, ist dieser Zusatz offenbar notwendig.