Die Bundesgeneralversammlung möge fassen den Beschluss Der Bundesvorstand wird ausdrücklich ermächtigt, eine Wahlkooperation zur Nationalratswahl 2013 mit NEOS zu sondieren und dazu Details, einschließlich Kooperationen während des Wahlkampfes, unter weitestgehender aber nicht strenger Einhaltung der Transparenzerfordernisse nach § 14 der Bundesgeschäftsordnung, selbständig auszuhandeln.