Die Bundesgeneralversammlung möge fassen den
Beschluss
Bis zur NRW 2013 werden mit sofortiger Wirkung keine weiteren Änderungen an Satzung und GOen durch Nutzung der direkten Regelwerke in LQFB gültig. Ausgenommen davon sind lediglich Änderungen an der Bundesfinanzordnung.
Begründung:
Laufende Änderungen an den Organisationsvorschriften bewirken keine Verbesserungen der tatsächlichen Abläufe bei den Piraten und binden Arbeitswillen der Mitglieder. Wenn überhaupt ein Wahlantritt angestrebt werden soll, dann muss versucht werden, die bestehenden Regeln mit Leben im Sinne der Piraten zu erfüllen.