In der Bundessatzung soll in § 8 Absatz (2) gestrichen werden:

=Alter Text=

(2) Sie ist beschlussfähig, wenn und solange zumindest 10% der Stimmberechtigten anwesend sind, und ist nach einstündigem Zuwarten bei Anwesenheit von zumindest 5% der Stimmberechtigten und eines BGF-Mitglieds jedenfalls beschlussfähig. Entschuldigte Stimmberechtigte gelten zur Erreichung der Beschlussfähigkeit als anwesend.

=Begründung=
Langfristig werden wir nicht dazu in der Lage sein Quoren - insbesondere in dieser Höhe - zu erreichen. Wir sollten sie daher rechtzeitig - also jetzt - senken oder streichen.

Bei der letzten BGV hat einer der beiden Anträge zu den Quoren knapp keine zwei-drittel Mehrheit erhalten. Ich wollte bei der BGV Zeit sparen und habe deshalb wenig zum Antrag erklärt, sowie den zweiten Antrag zurückgezogen.

Warum ist dieser Antrag wichtig?

1. Was bringt das einstündige Zuwarten? Dass unsere Mitglieder Zeit vergeuden? Klingt nicht sinnvoll.

2. BGVen haben Fristen. Werden diese nicht eingehalten ist es ohnehin keine (ordentliche) BGV. Die Antragsliste für eine BGV ist geschlossen. Wenn wir fürchten dass eine BGV sich versammeln könnte und ''irgendwas'' beschließen könnte, dann sollten wir dort ansetzen, dass die Antragsliste nicht mehr geöffnet werden kann. Eine solche Änderung würde ich befürworten - die vorhandene Regelung macht jedenfalls nur den Anschein dieses Problem zu lösen wie ich im folgenden Punkt beschreibe.

3. Betrachten wir das Quorum mal genauer:

Am 31.12. waren 10% bzw. 5%: 35 bzw. 17,5 Personen

Die Quoren sind im Status Quo effektiv hinfällig da sie alleine von den Organmitgliedern (5 BV + 4 BGF + 9 LR = 18 Personen) in jedem Fall erreicht werden.
Dabei bringen sie aber einen organisatorischen Zusatzaufwand (ständiges Achten auf die Beschlussfähigkeit, just in case...).

4. Die Gefahr dieser Regelung liegt natürlich darin, dass viele Mitglieder sich anmelden UND den Beitrag zahlen aber nicht zur BGV erscheinen. Bei der Anmeldung der Mitgliedschaft sowie der Zahlung des Mitgliedsbeitrag wird keine Identität geprüft! D.h. da gehen auch Mehrfachanmeldungen unter falscher Identität.

Würden alle Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag einzahlen, dann hätten wir ein Quorum von ca. 150 bzw. 75 Personen. Wir wären damit in Graz ab mittags ca. nicht mehr beschlussfähig gewesen....

''"Aber geh - wenn das passiert merkt man das ja rechtzeitig!"'' - Nein, eben nicht. Wir versammeln uns dann alle mal zu einer BGV in Graz, Salzburg, Bregenz und dann? Dann sind wir nicht beschlussfähig und alle müssen wieder nachhause fahren? DAS wäre eine Katastrophe - für die Motivation der Mitglieder UND medial.

Und wenn die BGV einberufen ist und dann kommen so viele zahlende dazu kann mans nichtmal mehr aufhalten weil eine Änderung via LQFB länger dauert als die Einberufung der BGV!

5. In unserem Parteiprogramm sprechen wir uns gegen Beteiligungsquoren aus. Hier haben wir welche in unseren eigenen Statuten. Inwiefern passt das zusammen?


Diese Quoren-Regelung schafft also einige Probleme, löst dabei keine und macht zusätzlichen organisatorischen Aufwand.