In der Bundessatzung soll in § 8 Absatz (2) gestrichen werden:

Alter Text

(2) Sie ist beschlussfähig, wenn und solange zumindest 10% der Stimmberechtigten anwesend sind, und ist nach einstündigem Zuwarten bei Anwesenheit von zumindest 5% der Stimmberechtigten und eines BGF-Mitglieds jedenfalls beschlussfähig. Entschuldigte Stimmberechtigte gelten zur Erreichung der Beschlussfähigkeit als anwesend.

Begründung

Langfristig werden wir nicht dazu in der Lage sein Quoren - insbesondere in dieser Höhe - zu erreichen. Wir sollten sie daher rechtzeitig - also jetzt - senken oder streichen.

Bei der letzten BGV hat einer der beiden Anträge zu den Quoren knapp keine zwei-drittel Mehrheit erhalten. Ich wollte bei der BGV Zeit sparen und habe deshalb wenig zum Antrag erklärt, sowie den zweiten Antrag zurückgezogen.

Warum ist dieser Antrag wichtig?

1. Was bringt das einstündige Zuwarten? Dass unsere Mitglieder Zeit vergeuden? Klingt nicht sinnvoll.

2. BGVen haben Fristen. Werden diese nicht eingehalten ist es ohnehin keine (ordentliche) BGV. Die Antragsliste für eine BGV ist geschlossen. Wenn wir fürchten dass eine BGV sich versammeln könnte und irgendwas beschließen könnte, dann sollten wir dort ansetzen, dass die Antragsliste nicht mehr geöffnet werden kann. Eine solche Änderung würde ich befürworten - die vorhandene Regelung macht jedenfalls nur den Anschein dieses Problem zu lösen wie ich im folgenden Punkt beschreibe.

3. Betrachten wir das Quorum mal genauer:

Am 31.12. waren 20% bzw. 12,5%: 70 bzw. 44 Personen

Bei der letzten BGV hatten wir gegen Ende nur noch knapp um die 70 anwesenden Personen... Gerade bei BGVen die weit im Westen sind oder terminlich ungünstig gelegen könnte die Zahl der anwesenden Personen deutlich geringer sein.

4. Die Gefahr dieser Regelung liegt natürlich darin, dass viele Mitglieder sich anmelden UND den Beitrag zahlen aber nicht zur LGV erscheinen. Um die LGVen völlig handlungsunfähig zu machen genügen dafür in den meisten Fällen ca. so viele wie bei der letzten jeweiligen LGV waren, dadurch halbieren sich die Quoren die erreicht werden (falls die Beteiligung bei der LGV gleich bleibt). Bei der Anmeldung der Mitgliedschaft sowie der Zahlung des Mitgliedsbeitrag wird keine Identität geprüft! D.h. da gehen auch Mehrfachanmeldungen unter falscher Identität.

Würden alle Mitglieder die jemals eingezahlt haben den Mitgliedsbeitrag einzahlen wäre sofort keine BGV mehr beschlussfähig da dann mindestens 140 bzw. 88 Personen anwesend sein müssten - das erreichen wir nur im Idealfall (wie z.B. in Graz 2012-2). Würden - wie in Deutschland - zwei Drittel der Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag einzahlen, dann hätten wir ein Quorum von ca. 200 bzw. 125 Personen.

"Aber geh - wenn das passiert merkt man das ja rechtzeitig!" - Nein, eben nicht. Wir versammeln uns dann alle mal zu einer BGV in Graz, Salzburg, Bregenz und dann? Dann sind wir nicht beschlussfähig und alle müssen wieder nachhause fahren? DAS wäre eine Katastrophe - für die Motivation der Mitglieder UND medial.

5. In unserem Parteiprogramm sprechen wir uns gegen Beteiligungsquoren aus. Hier haben wir welche in unseren eigenen Statuten. Inwiefern passt das zusammen?
 

Diese Quoren-Regelung schafft also einige Probleme, löst dabei keine und macht zusätzlichen organisatorischen Aufwand.