Zusatzantrag zu i1788:
Antrag
Die amtierenden Landesvorstände werden bis zur nächsten Neuwahl der Landesgeschäftsführung (als Übergangsregelung) interimistisch zu Landesgeschäftsführern.
Begründung
Da durch die Reduktion auf nur ein Koordinationsorgan pro LO wahrscheinlich tendenziell mehr Organisationsaufwand auf die LGF zukommt, wäre es vermutlich sinnvoll, die amtierenden LVe mit ihrer Abschaffung den LGFn zur Seite zu stellen.
Die LGV kann dann entsprechend entscheiden, ob eine größere LGF sinnvoll ist.
Außerdem „verliert“ so keiner sein Amt. ;)